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Wichtige Fristen in der Sportförderung

aus: SPORTAMT AKTUELL des Sportamtes der Stadt Frankfurt vom 27.09.2024

07.10.2024

Beantragung einer Landesförderung für im Jahr 2025 geplante Bauinvestitionsmaßnahmen

Sofern Frankfurter Turn- und Sportvereine im Jahr 2025 eine Bauinvestitionsmaßnahme (z.B. Neubau einer Vereinssportstätte, größere Instandhaltungsmaßnahmen an Vereinssportstätten) durchführen wollen und hierfür einen Zuschuss des Landes Hessen aus dem Investitionsprogramm „Vereinseigener Sportstättenbau“ beantragen möchten, ist auf Grund vorgegebener Fristen dieses Vorhaben (mit Kostenberechnung und Finanzierungsplan) dem Sportamt bis spätestens 31. Oktober 2024 mitzuteilen. Das Formular „Anmeldung eines Vorhabens…“ hat das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) ins Internet gestellt: HMFG Antrag Zuwendung Sportstaettenbau.pdf (https://familie.hessen.de/sites/familie.hessen.de/files/infodamlocalcopy/2024-02/antrag_zuwendung_sportstaettenbau.pdf)

Beantragung einer städtischen Förderung für 2026 geplante Bauinvestitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über 150.000 Euro
Um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir bei Anmeldungen größerer Bauinvestitionsmaßnahmen für eine städtische Förderung folgendes zu beachten:

Sofern Frankfurter Turn- und Sportvereine im Jahr 2026 die Durchführung einer Bauinvestitionsmaßnahme (z.B. Neubau einer Vereinssportstätte, größere Instandhaltungsmaßnahmen an Vereinssportstätten) mit einem Kostenvolumen von über 150.000 Euro beabsichtigen, ist eine Veranschlagung des Zuschusses im städtischen Investitionshaushalt 2026 erforderlich. Auf Grund vorgegebener Fristen ist eine Anmeldung solcher Vorhaben (mit Kostenberechnung und Finanzierungsplan) bis spätestens 10. Januar 2025 beim Sportamt einzureichen.

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