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Soforthilfeprogramm auch für Vereine
Gemeinnützige Vereine und Stiftungen können von der Soforthilfe des Landes profitieren
17.04.2020
Gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, sind im vom Land Hessen aufgelegten Soforthilfeprogramm für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe antragsberechtigt. Darüber hat der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) am Montag informiert. „Unsere Forderung nach einem positiven Signal für den derzeit unfreiwillig ruhenden Sportbetrieb wurde damit zumindest teilweise erfüllt“, sagt lsb h-Präsident Dr. Rolf Müller in diesem Zusammenhang.
Gleichzeitig betont er, dass es bei dem Programm in erster Linie um Wirtschaftsförderung gehe. „Daher profitieren ausschließlich Vereine, die unternehmerisch tätig sind und infolge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind, die mit massiven Liquiditätsengpässen einhergeht.“ Wohlwissend, dass auch viele kleinere Vereine, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, mit den (finanziellen) Auswirkungen der Pandemie und des ruhenden Sportbetriebs zu kämpfen haben, kündigt Müller weitere Gespräche mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport an.
„Wie groß die finanziellen Einbußen für die rund 7.600 hessischen Sportvereine und die zahlreichen hessischen Sportverbände sein werden, lässt sich bislang schwer beziffern. Sicher ist: Es geht um einen Millionenbetrag. Separate Fördermöglichkeiten speziell für den Sport in Hessen sind aus meiner Sicht deshalb zwingend notwendig.“ Dies habe man gegenüber der Politik bereits deutlich gemacht und sei dabei durchaus auf Verständnis gestoßen.
Vereine, die im Soforthilfeprogramm für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe antragsberechtigt sind, ruft der Landessportbund auf, zeitnah einen Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium Kassel zu stellen. Dies ist seit Montag möglich. „Auch freiberufliche Trainer/innen und Übungsleiter/innen, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben und nun in ihrer Existenz bedroht sind, sollten schnell tätig werden“, rät Müller: „Wir werden sie brauchen, wenn der Sportbetrieb irgendwann wieder anlaufen kann.“
Mehr Informationen zum Soforthilfeprogramm gibt es auf Webseite des Hessischen Wirtschaftsministeriums: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe
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